Willkommen im Hilfecenter von nexible!
Können wir Dir helfen?
Hier findest Du alle wichtigen Fragen und Antworten zu unseren Produkten und allgemein zu nexible.
Themen im Überblick
Reiseversicherung
Hier findest Du alle Fragen und Antworten rund um unsere Reiseversicherung.
Autoversicherung
Hier findest Du alle Fragen und Antworten rund um unsere Autoversicherung.
Allgemeines zu nexible
Hier findest Du alle Fragen und Antworten rund um nexible.
Alles zur Reiseversicherung
Wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Wir wissen, dass Dir in diesen außergewöhnlichen Zeiten Flexibilität sehr wichtig ist. Deshalb kannst Du unsere Reiseversicherung bzw. den Reiserücktritts-Schutz bis zu 10 Tage vor Deiner Abreise abschließen.
Es sind alle Reisen versichert, die nach Vertragsbeginn gebucht wurden. Wenn Du Deine Reise schon vor Beginn der Versicherung gebucht hast, bist Du dann versichert, wenn zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und planmäßigem Reiseantritt mindestens 10 Tage liegen.
Buchst und verreist Du kurzfristig (es liegen zwischen Buchung und geplantem Start der Reise weniger als 10 Tage), musst Du unseren Reiserücktritts-Schutz am Tag der Reisebuchung spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abschließen.
Wie kann ich die nexible Reiseversicherung bezahlen?
Der Versicherungsbeitrag wird ganz bequem per SEPA-Lastschrift von Deinem Konto abgebucht.
Variieren die Beiträge der Reiseversicherung je nach Alter?
Im Laufe des Lebens ändert sich natürlich unser Gesundheitszustand. Damit Du immer den richtigen Schutz hast, gibt es bei uns vier Altersstaffeln, nach denen sich auch der Preis für die Versicherung richtet:
bis 25 Jahre
26 - 40 Jahre
41 - 55 Jahre
ab 56 Jahre
Bin ich versichert, obwohl das Geld noch nicht von meinem Konto abgebucht wurde?
Zwischen Deinem Versicherungsabschluss und einer Abbuchung durch uns können bis zu vier Wochen vergehen. Wenn wir die Erstprämie erfolgreich abbuchen können, besteht Versicherungsschutz wie in Deinen Unterlagen dokumentiert. Können wir nicht erfolgreich abbuchen, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Du als Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
Kann ich meine Versicherungssumme erhöhen?
Im Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz bieten wir die Versicherungssummen 1.500€, 2.500 €, 5.000 € und 7.500 € an. Solltest Du dich ursprünglich für 1.500€, 2.500 € oder 5.000 € entschieden haben, kannst Du eine höhere Versicherungssumme im Vertrag hinterlegen lassen. Schreibe uns dazu eine Nachricht über unser Kontaktformular. Reisen, die mehr als 7.500 € kosten, können wir in der Jahresversicherung leider nicht absichern.
Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für meine Reiseversicherung?
Hier findest Du die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Was muss ich bei einem Schadenfall machen?
Du kannst du hier Deinen Schaden online melden. Wähle dann den entsprechenden Baustein (z. B. Reiserücktritt, Reisekranken etc.) aus, in den der Schaden fällt.
Dann füllst Du das Formular online aus.
Bitte halte dafür folgende Daten bereit!
Deine Versicherungsnummer (Findest Du auf Deiner Prämienrechnung oder Deinem Kontoauszug)
Arzt / Krankenhausrechnung
Weitere medizinische Rechnungen
Deine Bankverbindung
Buchungsbestätigung
Wir benötigen die Dokumente in einem der folgenden Formate: PDF, JPG oder PNG (max. 5 MB pro Datei).
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei meiner Reiseversicherung in den einzelnen Bausteinen?
Für die Tarife mit Selbstbeteiligung gilt folgendes:
Reiserücktritt-Schutz je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Reiseabbruch-Schutz je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Reisekranken-Schutz: 100 € je Versicherungsfall.
Reisegepäck-Schutz: 100 € je Versicherungsfall.
Reisefahrzeug-SB-Schutz: 250 € je Versicherungsfall
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Deiner Hauptversicherung geregelt.
Was bedeutet CDW-Versicherung und Selbstbehalt-Ausschluss?
CDW bedeutet 'Collision Damage Waiver' und bezieht sich auf eine Versicherung gegen Schäden an Deinem gemieteten Reisefahrzeug, also Mietwagen, Camper oder Wohnmobil.
CDW entspricht einer Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt. Wenn also bei der Miete Deines Fahrzeugs nur eine CDW enthalten ist, musst Du im Schadensfall einen bestimmten Betrag selbst bezahlen. Hier kommt unser Reisefahrzeug-SB-Schutz ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine CDW-Versicherung, damit Du gegebenenfalls bei einem Schaden nicht auf dem teilweise sehr hohen Selbstbehalt sitzen bleibst.
Ich habe über meine Kreditkarte schon eine Reiseversicherung. Warum ist das nexible Produkt besser?
Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Prüfe daher genau die Leistungen Deiner Kreditkarte und vergleiche sie mit unserer Versicherung:
Ist vielleicht nur der Kreditkarteninhaber versichert?
Ist ein medizinisch sinnvoller oder nur ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport enthalten?
Sind bestehende Krankheiten mit abgesichert?
Welche Kosten müsstest Du selbst tragen?
Habe ich neben den Beiträgen zur Reiseversicherung noch zusätzliche Kosten zu tragen?
Falls Du die Versicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hast, verbleibt ein Teil der im Schadenfall entstandenen Kosten bei Dir.
Darüber hinaus kommen keine weiteren Zusatzkosten auf Dich zu.
Ist es sicher, bei nexible eine Reiseversicherung abzuschließen?
nexible kooperiert für dieses Angebot mit der ERGO Reiseversicherung AG, die Risikoträger und Versicherer ist.
Seit über 110 Jahren prägt die ERGO Reiseversicherung die Geschichte des Reiseschutzes. Als Unternehmen der ERGO gehört sie weltweit zu den führenden Reiseversicherern. Durch das internationale Netzwerk ist gewährleistet, dass Du vor, und während einer Reise optimal betreut wirst.
ERGO gehört zur Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mein Unternehmen hat Kurzarbeit angeordnet und ich möchte meine Reise absagen.
Konjunkturbedingte Kurzarbeit ist ein versicherter Rücktrittsgrund im Reiserücktritts-Schutz. Dazu muss die versicherte Person bzw. eine Risikoperson an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten davon betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35 % verringern.
Mein Reiseveranstalter hat meine gebuchte Reise abgesagt.
Wende Dich in diesem Fall bitte an Deinen Veranstalter oder bei einer individuellen Buchung an Deinen touristischen Leistungsträger, der Dir mitteilen wird, welche Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeiten bestehen. Im Reiserücktritts-Schutz ist dies leider nicht abgesichert.
Ich musste meine Reise unfreiwillig verlängern.
Kannst du deine Reise nicht wie geplant beenden, weil Gründe eingetreten sind, die Du nicht zu vertreten hast?
In diesem Fall verlängert sich dein Versicherungsschutz über den Zeitpunkt hinaus, der ursprünglich mit uns vereinbart wurde, solange, bis die Rückreise möglich ist.
Meine Reise dauert länger als 28 Tage, habe ich Versicherungsschutz?
Im Modul Reiserücktritts-Schutz spielt die Reisedauer keine Rolle, in allen andern Modulen hast Du für die ersten 28 Tage Deiner Reise Versicherungsschutz, danach jedoch keinen Schutz mehr, wenn die Reise planmäßig länger als 28 Tage dauert.
Kannst Du Deine Reise nicht wie geplant beenden, weil Gründe eingetreten sind, die Du nicht zu vertreten hast, verlängert sich Dein Versicherungsschutz über den Zeitpunkt hinaus, der ursprünglich mit uns vereinbart wurde, so lange, bis die Rückreise möglich ist.
Sind Kreuzfahrten versichert?
Alle Arten von Reisen und Verkehrsmitteln sind abgesichert, egal ob Du mit dem Zug, Auto, Wohnmobil, Schiff, Flugzeug oder Fahrrad verreist. Hier bestehen keine Einschränkungen.
Einer meiner Angehörigen ist erkrankt.
Ist einer Deiner Angehörigen oder eine Risikoperson vor Antritt Deiner Reise erkrankt, ist dies im Modul Reiserücktritts-Schutz versichert.
Erkrankt einer Deiner Angehörigen oder eine Risikoperson während Deiner Reise ist dies im Modul Reiseabbruch-Schutz versichert.
Ist ein abgesagtes oder verschobenes Event versichert?
Der Ausfall oder die Verschiebung einer Veranstaltung ist leider kein versichertes Ereignis im Modul Reiserücktritts-Schutz. Der zuständige Ansprechpartner hierfür ist die Vorverkaufsstelle oder der Veranstalter.
Sollte die gebuchte Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben werden, behält die Eintrittskarten-Versicherung im Modul Reiserücktritt-Schutz ihre Gültigkeit.
Welche Versicherungssumme gilt, wenn ich eine Paar-/Familienversicherung abgeschlossen habe, ich jedoch alleine verreise?
In diesem Fall gilt die volle Versicherungssumme.
Werden beim Rücktransport auch die Kosten der mitreisenden Personen (Partner) übernommen?
Ja, aber nur im Rahmen der Reiseabbruch-Versicherung.
Die Peron, die abbrechen möchte, benötigt eine eigene Reiseabbruch-Versicherung. Die Person, die zurück transportiert wird, muss eine Risikoperson für die Person sein, die abbrechen möchte.
Wenn Du Deine Reise abbrechen musst, erstatten wir Dir außerdem die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten der Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.
Welche Fristen muss ich bei der Kündigung meiner Reiseversicherung beachten?
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Du als Versicherungsnehmer oder wir nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen.
Kann ich einzelne Module kündigen?
Diese Änderung kann erst zur nächsten Fälligkeit des Vertrages vorgenommen werden. Bitte teile uns Deinen Änderungswunsch über das Kontaktformular mit.
Hast Du eine Selbstbeteiligung bei einer Stornierung vor Reisebeginn zu tragen?
Wenn Du einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt hast, trägst Du einen Teil des Schadens selbst. Dein Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber 25 € je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
Was ist im Reiserücktritts-Schutz nicht versichert?
Wir leisten nicht:
bei einer psychischen Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung auf eines dieser Ereignisse.
bei Suchterkrankungen.
bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien. Versichert ist jedoch die unerwartete und schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todesfall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
für Stornoentgelte; Beispiel: Bearbeitungsgebühren für eine Reisestornierung oder Servicegebühren, die Dir Dein Reisevermittler berechnet, weil Du Deine Reise stornierst.
für sonstige Bearbeitungsgebühren; Beispiel: Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft, die nicht schon bei Buchung ausgewiesen und mitversichert sind.
für Abschussprämien bei Jagdreisen.
Weitere Ereignisse kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Was ist versichert, wenn Du Deine erworbene Eintrittskarte nicht nutzen kannst?
Wir erstatten Dir den Preis Deiner Eintrittskarte einschließlich Gebühren, wenn
sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos ausfällt und Du dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung versäumst.
Du die Veranstaltung nicht besuchen kannst, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist.
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Welche Ereignisse im Reiserücktritts-Schutz sind versichert?
Versicherte Ereignisse sind:
Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde. Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. Eine psychische Erkrankung gilt dann als versichertes Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
Tod. Versichert ist auch ein Todesfall aufgrund von Covid-19. Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Eine Unfallverletzung.
Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines Adoptionsverfahrens zur Adoption eines minderjährigen Kindes.
Impfunverträglichkeit.
Bruch von Prothesen.
Lockerung von implantierten Gelenken.
Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Deine Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
Betriebsbedingte Kündigung.
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsplatzwechsel: Der Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Du oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
Gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Deinen berufstypischen Tätigkeiten gehört.
Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr- bzw. Zivildienst oder zu einer Milizübung, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufen oder als Grund für die Nichtteilnahme an der Milizübung.
Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
Bei Klassenreisen: Dein endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.
Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Deines zur Reise angemeldeten Hundes oder Deiner zur Reise angemeldeten Katze.
Sind Umbuchungsgebühren versichert?
Du möchtest lieber umbuchen als Deine Reise stornieren?
Dann erstatten wir Dir die Umbuchungsgebühren. Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.
Voraussetzung ist: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?
Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos aus und Du versäumst dadurch Dein erstes versichertes Verkehrsmittel?
Dann erstatten wir Dir die Mehrkosten der Hinreise bis zu 1.500 €. Wir erstatten diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft).
Maximal erhältst Du dafür 150 €.
Was ist versichert, wenn Du Deine Reise stornieren musst?
Wenn Du Deine Reise wegen eines versicherten Ereignisses stornieren müsst, erstatten wir Dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten, die Du als Reisender dem Leistungsträger (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) schuldest, wenn Du Deine gebuchte Reise stornierst.
Damit Du die aufgeführte Leistung erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:
Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.
Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
Du hast die Reise storniert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen.
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Was ist im Reiserücktritts-Schutz versichert?
Wir entschädigen Dich bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:
Du stornierst Deine Reise.
Du kannst die Veranstaltung nicht besuchen, für die Du eine Eintrittskarte erworben hast.
Du trittst Deine Reise verspätet an.
Während Deiner Hinreise verspätetet sich ein öffentliches Verkehrsmittel oder fällt ersatzlos aus.
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Was ist im Reiserücktritts-Schutz abgesichert?
Unser Reiserücktritts-Schutz ist eine Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt die dem Reiseanbieter geschuldeten Stornokosten, wenn Du (oder eine Dir nahestehende Person oder Dein Reisepartner) vor der Reise erkrankst und die Reise deshalb nicht antreten kannst. Neben einer Erkrankung sind noch viele weitere Fälle abgedeckt, z.B. eine Schwangerschaft, ein Schaden am Eigentum, Kurzarbeit …
Weitere Informationen findest Du hier.
Was wird von dem nexible Reiseabbruch-Schutz abgedeckt?
Wir entschädigen für Dich, wenn Du aus einem versicherten Grund:
Deine Reise abbrechen musst, oder
verspätet zurückreisen musst.
Für mehr Infos schaue in unsere Versicherungsbedingungen.
Was ist versichert, wenn Du Deine Reise abbrechen musst?
Du musst Deine Reise aus einem versicherten Grund abbrechen? Dann erstatten wir maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Dein Tarif vorsieht:
den kompletten Reisepreis, wenn Du die versicherte Reise während der ersten Hälfte der Reise abbrichst.
den halben Reisepreis, wenn Du die versicherte Reise während der zweiten Hälfte der Reise – spätestens aber bis einen Tag vor planmäßigem Reiseende – abbrichst.
Hin- und Rückreisetage gelten als volle Reisetage. Der Tag der Reisemitte zählt immer als voller Reisetag zur ersten Hälfte der Reise. Beispiel: Bei einer Reisedauer von 7 Tagen zählt ein Abbruch während Tag 1 bis Tag 4 zur ersten Reisehälfte. Ein Abbruch von Tag 5 bis Tag 6 zählt zur zweiten Reisehälfte. Am geplanten Abreisetag (Tag 7) ist ein Reiseabbruch nicht mehr möglich.
Wenn Du Deine Reise abbrechen musst, erstatten wir Dir außerdem die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.
Damit Du die aufgeführten Leistungen erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:
Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.
Bei Antritt der Reise war dieses Ereignis nicht vorhersehbar.
Du hast die Reise abgebrochen, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versicherte Ereignisse sind:
Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde. Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. Eine psychische Erkrankung gilt dann als versichertes Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
Tod. Versichert ist auch ein Todesfall aufgrund von Covid-19. Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Eine Unfallverletzung
Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines Adoptionsverfahrens zur Adoption eines minderjährigen Kindes
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen
Lockerung von implantierten Gelenken
Feuer oder Elementarereignisse an Deinem Urlaubsort
Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Deine Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
Die betriebsbedingte Kündigung
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Du bist oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Deinen berufstypischen Tätigkeiten gehört.
Wenn während der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die planmäßige Durchführung der Reise erforderlich.
Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr- bzw. Zivildienst oder zu einer Milizübung, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufen oder als Grund für die Nichtteilnahme an der Milizübung.
Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
Wenn während der Reise das von Dir genutzte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls dauerhaft fahruntauglich wird.
Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Deines zur Reise angemeldeten Hundes oder Deiner zur Reise angemeldeten Katze
Für mehr Infos sieh unsere Versicherungsbedingungen.
Was ist nicht versichert?
Wir leisten nicht:
Bei einer psychischen Reaktion
auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen Terrorakt; ein Flugunglück.
auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten.
Bei Suchterkrankungen
Bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien. Versichert ist jedoch die unerwartete und schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todesfall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Für die Gebühren zur Erteilung eines Visums
Für Abschussprämien bei Jagdreisen
Weitere Ereignisse kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Was ist versichert, wenn Du verspätet zurückreisen musst?
Du musst Deine Reise verlängern, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist?
Wir erstatten Dir
die Mehrkosten der Rückreise und
die zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt.
Auf Deinen Wunsch organisieren wir Deine Rückreise. Insgesamt erstatten wir maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Damit Du die oben aufgeführten Leistungen erhältst, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:
Das versicherte Ereignis betrifft Dich oder eine Risikoperson.
Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
Du hast die Reise verlängert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
Durch das Ereignis ist es Dir nicht zuzumuten, Deine Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.
Was muss ich bei einem Schadenfall machen?
Du kannst hier Deinen Schaden online melden. Wähle dann den entsprechenden Baustein (z. B. Reiserücktritt, Reisekranken etc.) aus, in den der Schaden fällt.
Dann füllst Du das Formular online aus.
Bitte halte dafür folgende Daten bereit – beachte dabei, dass alle möglichen Dokumente aufgelistet sind und Du je nach Versicherungsfall natürlich nicht alle für Deinen jeweiligen Fall benötigst!
Deine Versicherungsnummer (Findest Du auf Deiner Prämienrechnung oder Deinem Kontoauszug)
Deine Bankverbindung
Reise-Buchungsbestätigung
Nachweis / Rechnungen über entstandene Mehrkosten
Aufstellung des Veranstalters / Vermieters über nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
Bescheinigung des behandelnden Arztes vor Ort
Sterbeurkunde
Nachweis über Schaden am Eigentum
Wir benötigen die Dokumente in einem der folgenden Formate: PDF, JPG oder PNG (max. 5 MB pro Datei).
Was wird von dem nexible Reisekranken-Schutz abgedeckt?
Wenn Du während Deiner Reise erkrankst, sich Deine bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert oder Du einen Unfall erlitten hast, erstatten wir Dir die Kosten für:
Heilbehandlungen im Ausland
Kranken- und Gepäckrücktransporte
Bestattung im Ausland oder die Überführung
Hast Du während Deiner Reise einen medizinischen Notfall? Dann helfen wir Dir über unsere Notrufzentrale mit 24-Stunden-Service.
Mehr Infos findest Du in unseren Versicherungsbedingungen.
Was leistet nexible bei Krankenrücktransport und Krankentransport?
Wir organisieren Deinen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Wir übernehmen hierfür die Kosten. Wir bringen Dich an Deinen Wohnort oder in das Deinem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
Wir bringen Dein Reisegepäck zu Deinem Wohnort, sofern ein Krankenrücktransport für Dich erfolgt.
Wir erstatten die Kosten für Deinen medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei:
Stationärem Aufenthalt
Ambulanter Erstversorgung
Wie helfen wir bei Krankenhausaufenthalten?
Über einen von uns beauftragten Arzt stellen wir den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Krankenhaus her. Falls es erforderlich ist, ziehen wir Deinen Hausarzt hinzu. Wir sorgen für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Wenn Du es wünschst, informieren wir Deine Angehörigen.
Du bist voraussichtlich länger als fünf Tage im Krankenhaus? Dann organisieren wir auf Wunsch die Reise einer Dir nahestehenden Person zum Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohnort. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und Rückreise.
Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, in dem Du behandelt wirst, eine Kostenübernahmegarantie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab. Wir übernehmen die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Soweit wir nicht erstattungspflichtig sind, müssen von uns verauslagte Kosten von Dir innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zurückgezahlt werden. Sind wir erstattungspflichtig, werden wir die Kostenübernahmegarantie bei Bedarf erhöhen.
Was wird im Todesfall erstattet?
Auf Wunsch Deiner Angehörigen organisieren wir Deine Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten.
Alternativ organisieren wir die Bestattung im Ausland. Wir übernehmen die Bestattungskosten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet. Wir bringen Dein Gepäck an Deinen vor Reiseantritt letzten Wohnort zurück.
Was wird erstattet bei Heilbehandlungen im Ausland?
Die Versicherung deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen und verschriebene Medikamente durch anerkannte Ärzte ab. Alternativmedizin und -medikamente sind ebenfalls versichert, wenn sie sich als gleich erfolgreich wie Schulmedizin bewährt haben oder keine anderen Methoden verfügbar sind. Die Versicherung erstattet die Kosten für verschiedene Behandlungen, Operationen, Arzneimittel, Zahnersatz, Hilfsmittel und Telefonkosten. Wenn eine Behandlung den angemessenen Umfang überschreitet, kann die Erstattung reduziert werden.
Mehr Infos findest Du hier.
Was wird bei Schwangerschaft im Ausland erstattet?
Wir erstatten die im Ausland angefallenen Kosten für:
Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
Heilbehandlungen für Dein neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
Was ist im Reisekranken-Schutz abgesichert?
Wirst Du im Urlaub krank, übernehmen wir die Kosten z.B. für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arznei-, Heil-, Verbands- und Hilfsmittel. Bei Unfällen z.B. in den Bergen übernehmen wir auch auch die Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Außerdem organisieren und bezahlen wir den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.
Diese Versicherung lohnt sich auch schon für das europäische Ausland, da die gesetzliche Krankenversicherung meist nur die Behandlung bis zu den gesetzlichen Behandlungssätzen zahlt. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, der Schutz gilt weltweit.
Weitere Informationen findest Du hier.
Was muss ich bei einem Schadenfall machen?
Du kannst du hier Deinen Schaden online melden. Wähle dann den entsprechenden Baustein (z. B. Reiserücktritt, Reisekranken etc.) aus, in den der Schaden fällt.
Dann füllst Du das Formular online aus.
Bitte halte dafür folgende Daten bereit!
Deine Versicherungsnummer (Findest Du auf Deiner Prämienrechnung oder Deinem Kontoauszug)
Arzt / Krankenhausrechnung
Weitere medizinische Rechnungen
Deine Bankverbindung
Buchungsbestätigung
Wir benötigen die Dokumente in einem der folgenden Formate: PDF, JPG oder PNG (max. 5 MB pro Datei).
Was ist beim Reisegepäck-Schutz versichert?
Versichert ist Dein Reisegepäck während Deiner Reise. Wenn Du innerhalb des Landes reist, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, dann muss die Entfernung zwischen Deinem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen.
Reist Du innerhalb des Landes, in dem Du Deine Arbeitsstätte hast, muss die Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Deinem Wohnsitz und Deiner Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Zum Reisegepäck gehören:
Dein persönlicher Reisebedarf
Sportgeräte
Geschenke
Reiseandenken
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wann besteht Versicherungsschutz beim Reisegepäck-Schutz?
Wir entschädigen Dich, wenn Dein mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
Straftat eines Dritten
Unfall des Transportmittels
Feuer oder Elementarereignisse
Wir entschädigen Dich, wenn Dein aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird.
Voraussetzung ist, das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam:
eines Beförderungsunternehmens
eines Beherbergungsbetriebes
einer Gepäckaufbewahrung
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wie helfen wir bei Verlust von Reisezahlungsmitteln?
Wir stellen den Kontakt zu Deiner Hausbank her, wenn Du während Deiner Reise in eine finanzielle Notlage gerätst.
Voraussetzung ist: Dein Reisezahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder sind auf sonstige Art und Weise abhandengekommen.
Soweit es erforderlich ist, helfen wir bei der Übermittlung des von Deiner Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
Ist es uns nicht möglich, den Kontakt mit Deiner Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustellen, gewähren wir Dir ein Darlehen bis zu 500 €. Du musst den Betrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.
Wenn Du Deine Kredit-, EC- und Handykarten verloren hast, helfen wir Dir bei der Sperrung der Karten.
Wir haften nicht:
für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung
für trotz Sperrung entstandene Vermögensschäden
Wenn Du Deine Reisedokumente verlierst, helfen wir Dir bei der Ersatzbeschaffung.
Habe ich eine Selbstbeteiligung für den Reisegepäck-Schutz zu tragen?
Du hast einen Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen?
Wenn ja, dann trägst Du einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt 100 € je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
Was ist nicht oder nur eingeschränkt im Reisegepäck-Schutz versichert?
Nicht versichert sind:
Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen-, Stehenlassen; Verlieren
Brillen; Kontaktlinsen; Hörgeräte und Prothesen
Geld; Wertpapiere; Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Sportgeräte, einschließlich Zubehör, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
Vermögensfolgeschäden
Schäden, die durch Dein vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen. Hast Du den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, dann können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere Deines Verschuldens kürzen.
Eingeschränkt versichert sind:
Video- und Fotoapparate; Handys; Smartphones; Drohnen; EDV-Geräte; Software einschließlich Zubehör. Diese sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Sind sie als Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versicherungsschutz.
Schmucksachen und Kostbarkeiten. Diese sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Wir leisten Entschädigung bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme.
Geschenke und Reiseandenken sind bis insgesamt 10 % der Versicherungssumme versichert.
Was ist versichert, wenn mein Reisegepäck verspätet ankommt?
Dein aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Dir? Dann erstatten wir Dir Deine Auslagen für Ersatzkäufe bis zu 250 € je Person.
Du hast eine Kreuzfahrt gebucht und Dein Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Du es nicht mit an Bord nehmen kannst? Dann erstatten wir zusätzlich bis zu 250 € je Person für Ersatzkäufe.
Was muss ich bei einem Schadenfall machen?
Du kannst hier Deinen Schaden online melden. Wähle dann den entsprechenden Baustein (z. B. Reiserücktritt, Reisekranken etc.) aus, in den der Schaden fällt.
Dann füllst Du das Formular online aus.
Bitte halte dafür folgende Daten bereit – beachte dabei, dass alle möglichen Dokumente aufgelistet sind und Du je nach Versicherungsfall natürlich nicht alle für Deinen jeweiligen Fall benötigst!
Deine Versicherungsnummer (Findest Du auf Deiner Prämienrechnung oder Deinem Kontoauszug)
Deine Bankverbindung
Reise-Buchungsbestätigung
Bestätigung des Transportunternehmens / Beherbergungsbetriebs über die Beschädigung oder den endgültigen Verlust
Bestätigung der Anzeige durch Polizeidienststelle
Quittungen über getätigte Ersatzkäufe
Wir benötigen die Dokumente in einem der folgenden Formate: PDF, JPG oder PNG (max. 5 MB pro Datei).
Ich habe die Covid-19 Impfung nicht vertragen und kann nicht reisen.
In diesem Fall hast Du Versicherungsschutz im Modul Reiserücktritts-Schutz.
Welchen Nachweis muss ich für meine Erkrankung an Covid-19 vorlegen?
Als Nachweis benötigen wir ein Attest des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses oder eine Bestätigung über ein positives Testergebnis (PCR-Test oder personalisierter Schnelltest).
Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes aufgrund von Covid-19 erstattet?
Im Modul "Reiseabbruch-Schutz" besteht Versicherungsschutz für Erkrankungen einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Wenn du Deine Rückreise nicht wie geplant antreten kannst und verspätet zurückreisen musst, erstatten wir Dir:
die Mehrkosten der Rückreise
die zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt.
Auf Ihren Wunsch organisieren wir Deine Rückreise. Insgesamt erstatten wir maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Ich bin im Ausland an Covid-19 erkrankt.
Du bist im Modul Reisekranken-Schutz abgesichert, wenn Du im Ausland an Covid-19 erkrankst.
Werden die Kosten für einen COVID-19-Test übernommen?
Erkrankt eine versicherte Person während des Auslandsaufenthalts und der Covid-19-Test ist zur Sicherung der Diagnose und der entsprechend vorzunehmenden Heilbehandlung erforderlich, werden die Kosten für den Test im Modul „Reisekranken-Schutz” übernommen.
Erfolgt der Covid-19-Test rein vorsorglich oder aus Gründen der Nachweispflicht, werden die Kosten des Tests nicht übernommen.
Ich bin kurz vor der Reise an Covid-19 erkrankt.
Im Modul „Reiserücktritts-Schutz“ besteht auch Versicherungsschutz, wenn du aufgrund von einer Erkrankung von Covid-19 die Reise nicht antreten kannst. Dies gilt auch dann,
wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Kann ich aufgrund von Quarantäne von der Reise zurücktreten?
Nein, eine reine Quarantäne ist kein versicherter Grund.
Im Modul „Reiserücktritts-Schutz“ besteht Versicherungsschutz, wenn du aufgrund von einer Erkrankung von Covid-19 die Reise nicht antreten kannst. Dies gilt auch dann,
wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Bei mir wurde am Flughafen erhöhte Temperatur gemessen.
Erhöhte Temperatur ist kein versichertes Ereignis im Modul Reiserücktritts-Schutz. Es besteht aber Versicherungsschutz, wenn du aufgrund von einer Erkrankung von Covid-19 die Reise nicht antreten kannst.
Dies gilt auch dann, wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
Was mache ich bei einem Einreiseverbot, einem Ausreiseverbot oder einem Beherbergungsverbot?
Ein Einreise-, Ausreise- oder Beherbergungsverbot ist in der Reiseversicherung kein versichertes Ereignis.
Wende Dich in diesem Fall bitte an Deinen Reiseveranstalter oder bei einer individuellen Buchung an Deinen touristischen Leistungsträger, der Dir mitteilen wird, welche Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeiten bestehen.
Kann ich den Plus Covid-19 Baustein nachträglich dazu buchen?
Wenn Du innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss einen Plus Covid-19 Schutz abschließen möchten, storniere bitte Deine Versicherung und schließe alle Module neu über unsere Antragsstrecke ab.
Sollte die Frist von 14 Tagen abgelaufen sein, ist eine Änderung erstmals zur nächsten Fälligkeit möglich (nach Ablauf eines Jahres). Du kannst die Vertragsänderung sofort über unser Kontaktformular beantragen, sie wird jedoch erst zur nächsten Fälligkeit gültig.
Was ist im Reisefahrzeug-SB-Schutz abgesichert?
Dein Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter belastet Dir den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt? Wir übernehmen diesen bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:
Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen.
Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist: Die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht für diese Schäden eine Leistung vor.
Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe, Außenspiegel oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall übernehmen wir die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die Dein Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in Rechnung stellt.
Unsere Leistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für alle versicherten Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß Miet- oder Carsharing-Vertrag berechtigt sind.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für:
Pkw
Wohnmobile, Camper und sonstige vergleichbare Fahrzeuge; Wohnwagen bzw. Wohnanhänger
Carsharing-Fahrzeuge. Voraussetzung ist: Das Fahrzeug wurde bei einem gewerblichen Mietfahrzeuganbieter oder Carsharing-Anbieter angemietet.
Nicht versichert sind:
Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge
Transporter, Lkw und sonstige Nutzfahrzeuge
Luft- und Wasserfahrzeuge.
Musst Du eine Selbstbeteiligung bezahlen?
Du hast einen Versicherungstarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen?
Dann trägst Du einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt 250,00 € je versicherten Fall.
Wann erhältst Du die Zahlung?
Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhältst Du unverzüglich die Zahlung.
Kosten, die Du in fremder Währung aufgewandt hast, erstatten wir Dir in Euro. Wir legen den Wechselkurs des Tages zugrunde, an dem Du die Kosten gezahlt hast.
Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung des Schadenfalls einreichen?
Versicherungsnummer: Diese findest Du auf der Prämienrechnung oder in Deinem Kontoauszug.
Buchungsunterlagen des Mietfahrzeugs bzw. Nachweis zur Nutzung des Carsharing-Fahrzeugs
Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters bzw. des Carsharing-Anbieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden (Kostenvoranschlag/Reparaturrechnung).
Unfallprotokoll bzw. Polizeibericht
Übergabe- und Rücknahmeprotokoll/Schadenbericht für das Mietfahrzeug bzw. Carsharing-Fahrzeug
Melde Deinen Schaden mit Unterlagen und Nachweisen per E-Mail: tas-schaden@ergo-reiseversicherung.de
Alles zur Autoversicherung
Einstellung des Kfz-Geschäftes
Die nexible GmbH hat den Verkauf des Kfz-Versicherungsproduktes 2022 eingestellt und kündigt seit Oktober 2023 zur nächsten Hauptfälligkeit die betroffenen Verträge.
Bei Fragen zu Deinem Kfz-Versicherungsvertrag sende uns bitte eine Mail an info@nexible.at.
Alle Unterlagen zu Deiner Kfz-Versicherung findest Du bis zum 31.10.2024 in Deinem Kundenportal.
Einen Schaden zu Deiner beendeten Kfz-Versicherung kannst Du hier melden.
Muss ich als Kunde etwas veranlassen und was muss ich beachten?
Da wir unser Kfz-Versicherungsgeschäft einstellen, musst Du zur nächsten Hauptfälligkeit Deines Vertrags das Fahrzeug bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichern. Mit Abschluss der neuen Versicherung empfehlen wir Dir Deinen Vertrag bei nexible selbst zu kündigen. Es besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende oder Du kündigst Deinen Vertrag zum Ablauf (Hauptfälligkeit).
Wo finde ich die relevanten Unterlagen zu meinem Vertrag?
Alle relevanten Unterlagen, wie den Versicherungsschein, Nachträge, Rechnungen usw. findest Du in Deinem persönlichen Kundenportal.
Wird die Bonus-Malus-Stufe automatisch an den neuen Versicherer übermittelt?
Nach Beendigung Deines Vertrags wird die BM-Stufe automatisch an den Dachverband der Versicherer übermittelt. Dort kann Dein neues Versicherungsunternehmen, mit Angabe unserer Polizzennummer, die Bonus-Malus-Stufe abfragen.
Kann ich trotz Kündigung weiter auf das Kundenportal zugreifen? Wie lange habe ich Zugriff zu meinen Vertragsunterlagen?
Der Zugriff auf das Kundenportal ist bis zum 31.10.2024 möglich.
Wir empfehlen Dir trotzdem die wichtigsten Dokumente, wie Polizze, Nachträge und Stornopolizze, herunterzuladen und bei Dir abzuspeichern.
Ist nexible auch nach der Einstellung des aktiven Kfz-Geschäftes für Kunden und Nachversicherer erreichbar?
Selbstverständlich ist nexible nach der Einstellung des aktiven Kfz-Geschäftes für Dich weiterhin per Mail oder über das Kontaktformular zu offenen Vorgängen erreichbar. Somit können alle auftretenden Fragen in Bezug auf Deine Kfz-Versicherung beantwortet werden.
Wann wird mir ein evtl. vorhandenes Prämienguthaben erstattet?
Alle vorhandenen Guthaben erstatten wir spätestens einen Monat nach Vertragsbeendigung.
Benötige ich eine Versicherungsbestätigung für den Wechsel zu einer anderen Versicherung?
Nein, Dein neuer Versicherer hinterlegt für Dich die Versicherungsbestätigung. Du musst lediglich bei Vertragsabschluss angeben, dass es sich um einen Versichererwechsel handelt.
Was mache ich, wenn ich einen Schaden für 2023 nachmelden muss?
Die Meldung von Schäden aus der Vertragslaufzeit ist weiterhin über unsere Website möglich und die Aufgabe des Kfz-Geschäftes hat keinen Einfluss auf die Schadenbearbeitung.
Wird die Nachversicherung automatisch informiert, wenn ein Schaden „entlastet“ oder "zurückgekauft" wird?
Ja, im Falle einer Schadenentlastung informieren wir den Nachversicherer automatisch darüber. Das Gleiche gilt aber auch bei einer Belastung aufgrund eines nachgemeldeten oder später regulierten Schadens.
Allgemeines über nexible
Wie kann ich nexible bei Rückfragen erreichen?
Solltest Du Rückfragen zu Deinem Antrag, Vertrag, Deiner Kündigung oder anderen Themen haben, findest Du hier unser Kontaktformular.
Zur schnelleren Bearbeitung, gib bitte im Formular die E-Mail-Adresse an, die Du bei Vertragsabschluss angegeben hast. Trage bitte auch Deine Versicherungsnummer ein.
Kann ich nexible telefonisch erreichen?
Als reiner Digitalversicherer setzen wir auf Effizienz durch Onlineservices und bieten keinen telefonischen Service an. Du kannst uns Dein Anliegen jederzeit über unser Kontaktformular mitteilen.
Wie schreibe ich nexible eine Nachricht?
Schreibe uns einfach über unser Kontaktformular an. Wir kümmern uns dann zeitnah um Dein Anliegen.
Wo kann ich Lob & Kritik loswerden?
Dein Feedback ist für uns sehr wertvoll!
Nutze für Lob und Kritik bitte einfach unser Kontaktformular und schildere Dein Anliegen. Gib bitte, wenn möglich, Deine Vertrags- oder Schadensnummer an. Innerhalb von wenigen Tagen erhältst Du eine Antwort. Oder einen Zwischenbescheid, falls es einmal länger dauert.
Kann ich mir bei nexible ein Angebot per E-Mail zukommen lassen?
Als reiner Digital-Versicherer machen wir es Dir leicht. Du kannst Dein Angebot auf nexible.at in 90 Sekunden selbst berechnen. Personalisierte Angebote per E-Mail verschicken wir leider nicht.
Wie lautet die Postanschrift von nexible?
Du kannst uns Dein Anliegen schnell und einfach über unser Kontaktformular mitteilen. Solltest Du uns im Einzelfall einen Brief zuschicken wollen, erreichst Du uns unter folgender Postanschrift:
nexible GmbH, Postfach 2155, 90711 Fürth
Bitte berücksichtige, dass es durch den Postweg zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Welche Versicherungen bietet nexible an?
Aktuell bietet nexible in Österreich verschiedene Reiseversicherungsprodukte an.
Auf unserer Website kannst Du mehr über unsere Produkte erfahren.
Welche Partner stehen hinter nexible?
nexible ist neu und digital, aber ein Versicherer mit solidem Fundament und starken Geschäftsbeziehungen: ERGO und MunichRE – zwei der stärksten Anbieter im Versicherungsgeschäft, die alle notwendigen Lizenzen und jahrzehntelange Erfahrung bieten.
Bei unserem Reiseversicherungsprodukt kooperieren wir mit der ERGO Reiseversicherung AG, die in diesem Fall Risikoträger und Versicherer ist.
Wo kann ich die Datenschutzerklärung finden?
Hier findest Du unsere Datenschutzerklärung.